PflegesoNahFöR 2024
Die Förderung PflegesoNahFöR – Pflege im sozialen Nahraum soll dabei helfen, die flächendeckende pflegerische Versorgungsstruktur im Freistaat Bayern weiter auszubauen und zu verbessern. Dabei soll der demenzsensible Umbau, die Modernisierung und die Schaffung von bedarfsgerechten Pflegeplätzen und Begegnungsstätten im Fokus der Maßnahme stehen.
Sie planen eine Investition (Neubau oder Sanierung) im Pflegebereich?
Wir analysieren Bedarf und Standort, erarbeiten ein Sanierungs- oder Neubaukonzept mit einem Finanzierungsplan auf Grundlage der Förderrichtlinien von „PflegesoNahFöR“.
Sie suchen einen erfahrenen Generalplaner mit ausgewiesener Branchenkompetenz?
Wir beraten weit vor Planungsbeginn zu Fragen der Machbarkeit, des Betriebs sowie der Finanzierung und bringen dabei die Sichtweisen aller Projektteilnehmer zusammen.
Sie sind an einer Fördermöglichkeit für Ihr Bauvorhaben interessiert?
Wir begleiten Sie bei der Fördermittelbeschaffung und bei Finanzierungsgesprächen.
Beste Voraussetzungen, um die Förderung "PflegesoNahFöR" zu nutzen und bis zu 60.000 Euro Förderung pro Dauerpflegeplatz erhalten. Unsere Beispielkalkulation »
Grundsätzliches zur Förderung "PflegesoNahFöR"
Um den demografischen Herausforderungen gerecht zu werden, fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) im Rahmen der Förderrichtline Pflege im sozialen Nahraum "PflegesoNahFöR" Investitionen mit einer staatlichen Investitionskostenförderung:
- Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflegeplätze
- vollstationäre Dauerpflegeplätze
- ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten
- palliative Pflegeplätze in Pflegeeinrichtungen
Gefördert werden neben Trägern vollstationärer Einrichtungen der Pflege auch freie, öffentliche und private Leistungserbringer der Pflege sowie Initiatoren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Die Förderung im Rahmen von "PflegesoNahFöR" für vollstationäre und ambulante Pflege, auch im Bestand, beträgt bis zu 60.000 €/Platz. Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch eine Anteilsfinanzierung mit bis zu 60 % der Kosten gefördert.
Ihr Vorhaben & die Förderung "PflegesoNahFöR"
Die komplette Fachexpertise von der Analyse über die Konzeption bis zur Realisierung - diese Leistungen erbringen wir für Sie.
Konzept zur Eruierung eines Sanierungs- oder Umstrukturierungs- bzw. Neubaubedarfes
Bedarfs- und Standortanalyse für den zukünftigen Bedarf
zügige Erarbeitung von architektonischen Sanierungs- oder Neubaukonzepten mit detaillierten Kosten
Finanzierungskonzept auf Grundlage der Förderrichtlinien von "PflegesoNah"
Begleitung bei der Fördermittelbeschaffung und bei Finanzierungsgesprächen
gesamte Planung und Realisierung des Vorhabens als Generalplaner über alle Leistungsphasen (LP 1-9), inkl. Fachplanungen
Weitere Informationen zur Pflege Förderung "PflegesoNahFöR"
Anträge für das Jahr 2023 können bis zum 31. März 2023 gestellt werden. Die Anträge für die darauffolgenden Jahre sind jeweils bis zum 31. Oktober des Vorjahres zu stellen. Die Laufzeit des Förderprogrammes endet am 31. Dezember 2026. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Projekt vorbereiten »
Einen Überblick zu den Möglichkeiten der Förderung der Pflege im Rahmen von "PflegesoNahFöR" haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
Förderung der Pflegeplätze in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen mit einer Öffnung in den sozialen Nahraum
- 60.000 € pro neu geschaffenen Dauerpflegeplatz
- bei Umbau- und Modernisierung bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(max. 60.000 € pro Platz)
Förderung der Pflegeplätze in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen
- 40.000 € pro neu geschaffenen Dauerpflegeplatz
- bei Umbau- und Modernisierung bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(max. 40.000 € pro Platz)
Förderung der Pflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gemäß PfleWoqG
- 60.000 € pro neu geschaffenen Platz in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gemäß PfleWoqG
- bei Umbau- und Modernisierung bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(max. 60.000 € pro Platz ambulant betreuten Wohngemeinschaft)
Zuwendungsfähige Ausgaben
- Kosten der Kostengruppen 300 | Bauwerk – Baukonstruktion
- Kosten der Kostengruppen 400 | Bauwerk – Technische Anlagen
Bindungsfrist bei der Förderung "PflegesoNahFöR"
- geförderte Plätze sind mind. 25 Jahre zweckentsprechend zu verwenden
Die (Bau-)Planungsunterlagen müssen mit einem Bearbeitungsstand mind. Leistungsphase 2 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) vorliegen. Das heißt:
- Bau- und Raumprogramm
- Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte im entsprechenden Maßstab
- Terminplan
- Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu Art. 44 BayHO
- Kostenermittlung in der 3. Ebene nach DIN 276
- Flächen und Rauminhalte nach DIN 277
- Wohnflächenberechnung nach der WoFIV
Weitere wissenswerte Informationen bspw. zu notwendigen allgemeinen und pflegefachlichen Unterlagen finden Sie in unserem Whitepaper, welches Sie auf dieser Seite anfordern können.
Beispielprojekt mit "PflegesoNahFöR":
So könnten sich die Zahlen darstellen.
Die Annahme: Neubau einer stationären Pflegeeinrichtung mit 80 Betten (ohne hauseigene Küche & ohne Ausstattung) sowie mit Öffnung in den sozialen Nahraum.
PflegesoNahFör senkt die Kosten / Platz von 156.525 € auf 96.525 € (Kostenstand 2020).
Wie wir zusammen aus Ihrer Idee ein erfolgreich gefördertes Projekt machen.
Gemeinsam erarbeiten wir ein fachliches Gesamtkonzept zur Machbarkeit eines Neubaus, eines Ersatzneubaus oder für Ihren Umbau und Modernisierungsvorhaben mit der Möglichkeit zur Förderung mit "PflegesoNahFöR".
Was wir bereits realisiert haben - zwei Beispiele.
Ihr Ansprechpartner für die
Förderung "PflegesoNahFöR"
Thomas Grimm
Architekt · Prokurist
Fon: +49 (0) 3643 771054
Mobil: +49 (0) 1520 1679618
E-Mail thomas-grimm@igb.ag