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Für selbstbestimmtes
Leben und Arbeiten:
Barrierefreies Planen und Bauen

Vom Barrierefrei-Konzept bis zur Umsetzung:

igb als Generalunternehmer für barrierefreies Planen und Bauen

Selbstbestimmtes Leben und Arbeiten für alle Menschen! Dies ist für uns ein Grundverständnis und wichtige Säule einer modernen und zukunftsfähigen Gesellschaft. Die barrierefreie Konzeption und Ausführung ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil bei der Planung unserer Projekte.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Lösungen für die bedarfsgerechte Nutzung Ihres Gebäudes in Form eines Barrierefrei-Konzepts für Neu- und Bestandsbauten. Dabei erhält ebenso die wirtschaftliche Umsetzung ein hohes Augenmerk.

Unsere (zertifizierten) Fachplanerinnen und Fachplaner Barrierefreies Bauen unterstützen Sie gern von Beginn an.

Barrierefreiheit bei igb:
Unsere Grundhaltung

Mehr Komfort für alle, Qualitätsstandard für alle:

- ein universelles Design
- keine Stolperfallen, sondern schwellenfreie Zugänge zu allen Gebäuden/ Räumen
- jeder kann sich gut orientieren

Unsere Grundhaltung ist: Ein Leben lang in den eigenen vier Wänden? Das ist möglich!

Barrierefreiheit ermöglicht selbstbestimmtes Leben in allen Lebensphasen. Barrierefreiheit ist eine Antwort auf die Herausforderungen in der Pflege. Barrierefreiheit heißt Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Barrierefreies Planen:
Was bedeutet das? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Die Leistungsinhalte.

1.

Ermittlung qualitativer Bedarfe

2.

Definition von Nutzergruppen | Formulierung von Schutzzielen

3.

Abgleich mit bauordnungsrechtlichen Vorgaben und technischen Regelwerken

4.

Interdisziplinäre Abstimmung und Lösung mit Fachplanern und Behörden

5.

Erstellung Barrierefrei-Konzept in zeichnerischer und textlicher Form

6.

Analyse des Bestandes und Auflistung der Anforderungen / Defizite

7.

Unterstützung bei Fördermittel- und Zertifizierungs­programmen

Warum gesonderte Planung der Barrierefreiheit?

In einigen Bundesländern ist die Erstellung eines Barrierefrei-Konzeptes in verschiedenen Ausprägungen bereits Pflicht (Hessen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) und wird als zusätzliche Bauvorlage im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Das Barrierefrei-Konzept beinhaltet eine Vielzahl an Mehrwerten:

  • ganzheitliche Betrachtung unterschiedlichster Nutzungen im Planungsprozess
  • Alternative Lösungen - Abweichungen zur Norm + Kompensationsmaßnahmen
  • Lösungen gemäß Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht
  • sensible Integration in Bestandsgebäude
  • frühzeitige Einbindung in Planungsprozess, um erhöhte Kosten zu vermeiden

"Es gibt gute Gründe, in barrierefreies Bauen zu investieren. Der Wichtigste: Inklusive urbane Räume und Gebäude sind gesundheitsfördernd, motivierend und aktivierend. Durch bauliche, technische und soziale Barrierefreiheit wird Teilhabe für alle erlebbar - und Chancengleichheit gelebt."

Irene Reißner (Architektin bei igb)
DIN-geprüfte Fachplanerin für barrierefreies Bauen

Barrierefreies Planen ist kein Zusatz, sondern integraler Bestandteil einer zukunftssicheren Immobilienentwicklung – insbesondere im Bereich von Sozialimmobilien wie Senioren- oder Pflegeeinrichtungen. Die DIN 18040 definiert hierfür den verbindlichen Rahmen. Sie legt fest, wie bauliche Anlagen gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Mobilitäts-, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar sind.

In der Projektpraxis wird daraus ein Barrierefrei-Konzept. Es beschreibt, wie die Anforderungen der Norm konkret auf das jeweilige Bauvorhaben angewendet werden – bezogen auf Gebäude, Freiflächen und Erschließung. Für institutionelle Bauherren ist dieses Konzept zugleich Planungsgrundlage, Genehmigungsnachweis und Qualitätssicherung.

Als Generalunternehmen integrieren wir das Thema Barrierefreiheit frühzeitig, wirtschaftlich tragfähig und normgerecht in unsere Gesamtplanung. Dabei denken wir Barrierefreiheit nicht als Sonderlösung, sondern als Standard – funktional, rechtssicher und architektonisch integriert.

Die Prüfung bzw. Inanspruchnahme möglicher Fördermittel erfordert eine frühzeitige Einbindung der Barrierefreiheit in die Gebäudeplanung, oft vor Beginn der Maßnahme. Zudem werden häufig detaillierte Gesamtkonzepte zur Barrierefreiheit und entsprechende Nachweise gefordert. Gleiches gilt für Zertifizierungen.

  • Kfw – barrierefrei umbauen
    • Investitionszuschuss (Nr. 455-B)
    • Förderfähig bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden zur Reduktion von Barrieren
    • Fachunternehmerbestätigung zur fachgerechten Umsetzung nach Abschluß erforderlich
  • THüBAFF
    • Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm fördert Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit 
    • finanzielle Förderung
    • Antragstellung mit gesamtheitlicher Betrachtung der Barrierefreiheit notwendig (Konzept + Planunterlagen)
    • Beginn der Umsetzung nach Bewilligung der Maßnahme
  • Aktion Mensch
    • finanzielle Förderung
    • Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
    • Öffentlich zugängliche Bereiche nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar
  • Lieblingsplätze für alle
    • Investitionsprogramm Sachsen
    • Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro
    • 25 Prozent für barrierefreie Gestaltung von Arztpraxen
  • DGNB-Zertifizierung
    • Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
    • Anforderungen nach DIN 18040 zu erfüllen (je nach Qualitätsstufe und Nutzungsart detailliertes Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit erforderlich)
  • QNG-Siegel
    • Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäudes
    • Einhaltung und Nachweis der DIN 18040 erforderlich
  • BNB - Siegel
    • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen

Made by igb

Referenzen für barrierefreies Planen und Bauen

igb - Leistung barrierefreies Planen und Bauen - Foto einer barrierefreien Rampe am Pflegefachzentrum Guben

barrierefreie Rampe – Pflegefachzentrum Guben

barrierefreie Erreichbarkeit des Außengeländes wird durch Rampen (DIN 18040-1 Abschnitt 4.3.8) umgesetzt, die sich zurückgesetzt ins denkmalgeschützte Ensemble einfügen

rollstuhlgerechtes Wohlfühlbad – Seniorenpflegeheim Rudolstadt

rollstuhlgerechtes Pflegebad (DIN 18040-1 Abschnitt 5.3.), beidseitig anfahrbares WC, unterfahrbarer Waschtisch, visuell kontrastierende Gestaltung der Stützklappgriffe

Treppenlauf - Seniorenzentrum Tangermünde

visuell kontrastierende Gestaltung (DIN 18040-1 Abschnitt 4.3.6) der ersten und letzten Stufe eines Treppenlaufes durch andersfarbige Steinzeugfliesen

Ihre Ansprechpartnerinnen für barrierefreies Bauen

Stephanie Selig
Dipl.-Ing. Architektin | DIN-geprüfte Fachplanerin für barrierefreies Bauen

Fon: +49 (0) 3643 771048
Mobil: +49 (0) 173 9487707
E-Mail: stephanie-selig@igb.ag

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Irene Reißner
Dipl.-Ing. Architektin | DIN-geprüfte Fachplanerin für barrierefreies Bauen

Fon: +49 (0) 3643 771056
Mobil: +49 (0) 173 3449745
E-Mail: irene-reissner@igb.ag

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