PflegesoNah - Förderung der pflegerischen Versorgung
im sozialen Nahraum in Bayern
Sie planen eine Investition (Neubau oder Sanierung) im Pflegebereich?
Wir analysieren Bedarf und Standort, erarbeiten ein Sanierungs- oder Neubaukonzept mit einem Finanzierungsplan auf Grundlage der Förderrichtlinien von „PflegesoNah“
Sie suchen einen erfahrenen Gesamtplaner mit ausgewiesener Branchenkompetenz?
Wir beraten weit vor Planungsbeginn zu Fragen der Machbarkeit, des Betriebs sowie der Finanzierung und bringen dabei die Sichtweisen als Projektteilnehmer zusammen.
Sie sind an einer Fördermöglichkeit für Ihr Bauvorhaben interessiert?
Wir begleiten Sie bei der Fördermittelbeschaffung und Finanzierungsgesprächen.
Beste Voraussetzungen, um das Förderprogramm "PflegesoNah" zu nutzen und bis zu 60.000 Euro Förderung pro Dauerpflegeplatz erhalten. Unsere Beispielkalkulation »
Grundsätzliches zum Förderprogramm
Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Und in welcher Höhe wir gefördert?

Um den demografischen Herausforderungen gerecht zu werden, fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Investitionen mit einer staatlichen Investitionskostenförderung:
- Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze,
- Dauerpflegeplätze sowie
- ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten.
Gefördert werden neben Trägern vollstationärer Einrichtungen der Pflege auch freie, öffentliche und private Leistungserbringer der Pflege sowie Initiatoren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Die Förderung für vollstationäre und ambulante Pflege auch im Bestand beträgt bis zu 60.000 € / Platz. Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch eine Anteilsfinanzierung mit bis zu 60 % der Kosten gefördert.
Ihr Vorhaben & das Förderprogramm "PflegesoNah"
Die komplette Fachexpertise von der Analyse über die Konzeption bis zur Realisierung - diese Leistungen erbringen wir für Sie.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "PflegesoNah"
Anträge für das laufende Jahr können bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Das Programm wird voraussichtlich auch 2022 weitergeführt. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Projekt vorbereiten »
Einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
Pflegeplätze in Pflegeheimen mit einer Öffnung in den sozialen Nahraum
- 60.000 € pro neu geschaffenen Dauerpflegeplatz
- bei Umbau- und Modernisierung bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(max. 60.000 € pro Platz)
Pflegeplätze in Pflegeheimen
- 40.000 € pro neu geschaffenen Dauerpflegeplatz
- bei Umbau- und Modernisierung bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(max. 40.000 € pro Platz)
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
- 60.000 € pro neu geschaffenen Platz in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
- bei Umbau- und Modernisierung bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
(max. 60.000 € pro Platz ambulant betreuten Wohngemeinschaft)
Zuwendungsfähige Ausgaben
- Kosten der Kostengruppen 300 | Bauwerk – Baukonstruktion
- Kosten der Kostengruppen 400 | Technische Anlagen
- Kosten der Kostengruppe 500 | Außenanlagen bei demenzsensibler Gestaltung
- Kosten der Kostengruppe 600 | Ausstattung und Kunstwerke für gemeinschaftlich genutzten Räumen und Flächen bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Bindungsfrist
- Geförderte Plätze sind mind. 25 Jahre zweckentsprechend zu verwenden

Das Beispielprojekt – So könnten sich die Zahlen darstellen.
Die Annahme: Neubau einer stationären Pflegeeinrichtung mit 80 Betten (ohne hauseigene Küche) und einer Öffnung in den sozialen Nahraum. "PflegesoNah“ senkt die Kosten pro Platz von 134.875 € auf 56.875 €.

Wie wir zusammen aus Ihrer Idee ein erfolgreiches, gefördertes Projekt machen.
Gemeinsam erarbeiten ein fachliches Gesamtkonzept zur Machbarkeit eines Neubaus, eines Ersatzneubaus oder für Ihren Umbau und Modernisierungsvorhaben.

Ihr Ansprechpartner für das
Förderprogramm "PflegesoNah"
Thomas Grimm
Architekt · Prokurist
Fon +49 (0) 3643.7710-54
Mobil +49 (0) 1520.1679618
E-Mail thomas-grimm@igb.ag